Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.
Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 10) über, die mit der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben.